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Willkommen auf dem Hülfensberg

„Meinen Frieden gebe ich euch.“Joh 14,27

Wallfahrtsmotto 2023

Wir Franziskaner

heißen Sie auf dem Hülfensberg Herzlich Willkommen! Es freut uns an diesem bedeutenden Wallfahrtsort für Sie da sein zu dürfen.
 

Angebote

"Wenn es dir gut tut, dann komm!" Frauen und Männer sind eingeladen, eine Mitlebewoche bei uns zu verbringen.

 

Wallfahrten

Wallfahrten auf den Hülfensberg sind seit dem Spätmittelalter bekannt und erlebten mit der Ankunft der Franziskaner auf dem Hülfensberg 1860 einen Aufschwung.

Konzerte

Konzerte gehören zum festen Programm des Hülfensberges. Sie beginnen um 15.00 Uhr.
Der Eintritt ist frei, am Ende des Konzerts bitten wir um eine Spende.

Gottesdienste

Mittwochs

16.00h von April bis Oktober
15.00h von November bis März


Kirche

Freitags 17.00h von April bis Oktober Eucharistische Anbetung, Kirche
  18.00h Kirche
Sonntags 10.00h Kirche

 

Aktuelles

Unterstützung durch Gebet und Spende

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Ein Artikel von Virginia Ciacci

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 Wallfahrten

Johannes- und Familienwallfahrt

Herzliche Einladung zur Johannes u. Familienwallfahrt auf den Hülfensberg

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Hier findet Ihr einen Pilgerimpuls zu unserem Wallfahrtsmotto: Kehr um und glaub an das Evangelium!

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Vergoldete Verbundenheit

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Neuer Freiwilligendienst des Franziskanischen Bildungswerkes in Kooperation mit der Deutschen Franziskanerprovinz

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Unterstützen wir die Franziskaner bei ihrer Hilfe für die Menschen in Aleppo

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Spendenaktion abgeschlossen

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Liebe Freunde des Hülfensberges

Wenn sie uns unterstützen möchten, können sie dies mit einer Spende auf folgendes Konto tun:

Kontoinhaber:   Deutsche Franziskanerprovinz - Hülfensberg
Bankverbindung:   Kreissparkasse Eichsfeld
IBAN:   DE25 8205 7070 0220 0004 09
BIC:   HELADEF1EIC
Verwendungszweck:   Spende Hülfensberg

 

Bei Angabe der Adresse stellen wir ab einem Betrag von 300,- € eine Spendenquittung aus. Die Nachweisgrenze für Spenden liegt seit dem 1.1.2021 bei 300,- Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300,- Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.

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